Information für Werkstätten

Überprüfung von in Gebrauch befindlichen PS-Geräten nach landesgesetzlichen Bestimmungen


Zur Umsetzung der Richtlinie 2009/128/EG über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden, ist auf Basis von einschlägigen Landesgesetzen und -verordnungen eine umfassende periodische Kontrolle von Pflanzenschutzgeräten durchzuführen. In NÖ wurde dazu ausgehend vom NÖ Pflanzenschutzmittelgesetz die NÖ Pflanzenschutzgeräteüberprüfungsverordnung mit 31.12.2014 veröffentlicht.

Verordnung für Niederösterreich:      http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20001077

Bestimmungen für andere Bundesländer: https://www.josephinum.at/forschung-und-pruefung/agrartechnik/pruefung-agrartechnik/pflanzenschutzgeraete/landesgesetzliche-pflanzenschutzgeraetekontrolle.html

In Gebrauch befindliche Pflanzenschutzgeräte müssen bis 26.11.2016 zumindest einmal überprüft worden sein. Grundsätzlich sind alle in Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräte zu überprüfen. Das heißt, dass ab 27.11.2016 nur noch Pflanzenschutzgeräte verwendet werden dürfen, die über eine gültige Prüfplakette (siehe unten) verfügen.

Ausgenommen von dieser gesetzlichen Vorgabe sind:

  • handgehaltene sowie schulter- und rückentragbare Pflanzenschutzgeräte (Sprühflaschen, Druckspeicherspritzen, Streichgeräte, Spritzgeräte mit Rotationszerstäuber, handbetätigte Rückenspritzgeräte und motorbetriebene Rückenspritz- oder -sprühgeräte)
  • Geräte und Vorrichtungen zur ausschließlichen Ausbringung von Nützlingen

Das Prüfintervall beträgt 5 Jahre bis Ende 2019 und 3 Jahre ab 2020.

Die Überprüfung kann ausschließlich von Werkstätten durchgeführt werden, die gemäß der NÖ Pflanzenschutzgeräteüberprüfungsverordnung autorisiert sind.

Autorisierung von Werkstätten

Ansuchen um Autorisierung nach landesgesetzlichen Vorschriften in NÖ

Werkstätten können ein Ansuchen um Autorisierung an die Landesregierung stellen, wenn sie über die erforderliche technische Ausstattung und das notwendige, geschulte Personal zur Durchführung der in den §§ 4 und 5 angeführten Überprüfung erfüllen.

Musteransuchen:    http://www.josephinum.at/fileadmin/content/BLT/4_Pruefung/Pflanzenschutz/Autorisierung/Ansuchen_Autorisierung_NOE.pdf

Wenn Firmen mehrere Werkstätten besitzen, wie z.B. bei den Raiffeisen Lagerhäusern, dann wird empfohlen, dass nur ein Ansuchen um Autorisierung gestellt wird. Dabei werden die einzelnen Prüfstandorte angegeben und auch ein Pool an geschulten Personen, die die Überprüfungen an den angegebenen Standorten durchführen. Wenn Prüfstände mit Prüfpersonal angemietet werden, sollte auch das angemietete Prüfpersonal beim Ansuchen mit angeführt werden! Die NÖ Landesregierung verlangt als Beilage zum Ansuchen um Autorisierung die ÖPUL-Schulungsnachweise (nicht älter als 5 Jahre) der genannten Prüfpersonen.

Die BLT Wieselburg überprüft im Auftrag der Landesregierung, ob die Voraussetzungen für die Autorisierung gegeben sind.

Bitte beachten Sie, dass seit 1. Jänner 2016 die Überprüfung von in Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräten nur mehr von Werkstätten durchgeführt werden darf, die gemäß den aktuell gültigen Kriterien der jeweiligen Pflanzenschutzgeräteüberprüfungsverordnungen der Bundesländer autorisiert sind.

D.h. es ist ein gültiger Autorisierungsbescheid der jeweiligen Landesregierung erforderlich.

Eine Liste der akutell autorisierten Werkstätten für Niederösterreich und Oberösterreich finden Sie unter folgenden Links:

Niederösterreich:   http://www.noe.gv.at/bilder/d94/NÖ%20Register%20Werkstätten%20Pflanzengeräteüberprüfung-aktuell
Oberösterreich:     https://www.land-oberoesterreich.gv.at/17937.htm

Prüfbericht und Prüfplakette


Im Zuge jeder Überprüfung eines PS-Gerätes wird ein Prüfbericht in zweifacher Ausfertigung ausgestellt und bei positivem Ergebnis eine Prüfplakette vergeben. Die Prüfplaketten sind beim Materialamt der NÖ Landesregierung zu bestellen (Muster siehe unten). Es gibt einen Entwurf des Prüfberichtes nach den Vorgaben der Landesverordnung.

Prüfbericht für Feldkulturgeräte, Raumkulturgeräte und festinstalliert, teilbewegliche und sonstige Geräte: https://www.josephinum.at/forschung-und-pruefung/agrartechnik/pruefung-agrartechnik/pflanzenschutzgeraete/landesgesetzliche-pflanzenschutzgeraetekontrolle.html

Die Prüfplakette ist fünf Jahre (drei Jahre ab 2020) gültig. Es wird das Monat und das Jahr der nächsten fälligen Überprüfung gestanzt, wobei eine Toleranzfrist bis zum Ablauf des übernächsten Monats gewährt wird. Die Bescheinigungen anderer Bundesländer und EU-Mitgliedstaaten werden in Niederösterreich anerkannt.

Schulung des Prüfpersonals

Die Schulungen für die Prüfpersonen werden österreichweit an 2 Standorten angeboten:


Schulungstermine in der LK-Technik Mold:  Spätherbst 2024

genaue Termine werden im Sommer 2024 bekannt gegeben

 

Anmeldung per Mail: lk-technik(at)lk-noe.at mit dem entsprechenden vorausgefüllten Anmeldeformular oder per Telefon: 05 0259 29200

Kontrollpersonal für die gesetzliche Überprüfung von in Gebrauch befindlichen PS-Geräten muss einmalig eine Grundschulung (1,5 Tage) absolvieren und wiederkehrend in einem Abstand von voraussichtlich max. 5 Jahren eine Weiterschulung (1 Tag) besuchen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung: